Nach Anmeldung muss ein Ausweis zu gesendet werden per Email

F1 Kinderfeuerwerk ab 12 Jahren:

Ganzjährig frei verkäuflich

F2 Silvesterfeuerwerk ab 18 Jahren:

Kann nur an den gesetzlich Festgelegten Tagen im Dezember erworben werden.

Außer:

- Man ist im Besitz einer von der Stadt oder Gemeinde ausgestellten Ausnahmegenehmigung

- einem Gewerbetreibende (muss dann bei seiner Stadt oder Gemeinde ,rechtzeitig das Feuerwerk anmelden um es unter dem Jahr zu zünden)

- 27er Erlaubnisinhaber

P1 und T1 ab 18 Jahren :

ganzjährig frei erwerblich und entsprechend gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden

Nur für technische Zwecke wie zum Bsp.: Fotos und Videos.