Nach Anmeldung muss ein Ausweis zu gesendet werden per Email
F1 Kinderfeuerwerk ab 12 Jahren:
Ganzjährig frei verkäuflich
F2 Silvesterfeuerwerk ab 18 Jahren:
Kann nur an den gesetzlich Festgelegten Tagen im Dezember erworben werden.
Außer:
- Man ist im Besitz einer von der Stadt oder Gemeinde ausgestellten Ausnahmegenehmigung
- einem Gewerbetreibende (muss dann bei seiner Stadt oder Gemeinde ,rechtzeitig das Feuerwerk anmelden um es unter dem Jahr zu zünden)
- 27er Erlaubnisinhaber
P1 und T1 ab 18 Jahren :
ganzjährig frei erwerblich und entsprechend gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden
Nur für technische Zwecke wie zum Bsp.: Fotos und Videos.